
FAQ
Allgemein
AllgemeinSind die »BANTLEON Anleihenfonds« börsennotiert?Die »BANTLEON Anleihenfonds« werden börsentäglich an der Luxemburger Börse notiert. Sind die Fonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen?Die »BANTLEON Anleihenfonds« sind zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland, Luxemburg und der Schweiz zugelassen. Wer kann die »BANTLEON Anleihenfonds« kaufen?Die »BANTLEON Anleihenfonds« eignen sich für jeden institutionellen Investor, für den Kapitalsicherheit im Vordergrund steht und der den Ertrag immer in Relation zum Risiko sieht. Zu den Investoren zählen jede sechste deutsche Sparkasse und größere Genossenschaftsbank sowie Spezialkreditinstitute, Versicherungen, Pensionskassen und Industrieunternehmen. Wie werden Käufe und Verkäufe abgewickelt?
Die Fondsanteile können bei folgenden Instituten börsentäglich erworben und zurückgegeben werden:
Der Kaufpreis wird direkt an die Depotbank zu Gunsten des Fonds gezahlt. Kauf oder Verkauf erfolgt »Zahlung gegen Lieferung«. Die Einlieferung erfolgt in das gewünschte Wertpapierdepot des Investors. Alternativ zur Depoteinlieferung ist die Eintragung in das durch die Depotbank geführte Namensregister des Fonds möglich. Können die »BANTLEON Anleihenfonds« zu Gunsten eines Spezialfonds erworben werden?Neben der direkten Verwahrung der »BANTLEON Anleihenfonds« in einem Depot ist auch die Einbuchung in einen Spezialfonds möglich. Hierzu ist es lediglich erforderlich, die Anlagerichtlinien des Fonds an das seit dem 1. Januar 2004 gültige Investmentgesetz anzupassen (siehe § 145 Abs. 2 InvG). Das neue Investmentgesetz ermöglicht die Anlage in einem Spezialfondsvermögen ohne Höchstgrenzen. Können Lebensversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds Anlagen für das gebundene Vermögen in den »BANTLEON Anleihenfonds« tätigen?Die »BANTLEON Anleihenfonds« entsprechen aufgrund ihrer Inventarwerte, ihres Reglements und der Rechtsform Publikumsfonds den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Kapitalanlagen für das gebundene Vermögen von Lebensversicherungen und Pensionskassen (§ 54 VAG) und den Pensionsfonds (§ 115 VAG). Sind die »BANTLEON Anleihenfonds« geeignet für die gesetzlichen Rücklagen von Sozialversicherungen?Die gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherungen dürfen gem. § 83 SGB IV Kapitalanlagen für die gesetzliche Rücklage in den »BANTLEON Anleihenfonds« tätigen. SicherheitWie setzt sich das Fondsinventar zusammen?Die »BANTLEON Anleihenfonds« investieren ausschließlich in hochqualitative Anleihen, insbesondere in Staatsanleihen und Pfandbriefe der Eurozone. Wie wird die Bonität des Fondsinventars sichergestellt?Das zuverlässige Fondsinventar ist in den jeweiligen Fondsreglements sehr klar und eindeutig geregelt. Zusätzlich hat jeder Fonds für die Gesamtbonität seines Portfolios ein Portfoliorating das zusammen mit jedem Fondsreport veröffentlicht wird. Das Fondsinventar wird inklusive der Einzelratings täglich (!) im Kundenportal der BANTLEON BANK AG zur Einsicht bereitgestellt. Damit erhält der Investor jederzeit — und auch im historischen Rückblick — die maximale Transparenz für sein Rentenmandat. Dürfen Währungsanleihen gekauft werden?Das Verwaltungsreglement der »BANTLEON Anleihenfonds« lässt keine Investitionen in Währungsanlagen zu. Wo wird das Fondsvermögen verwahrt?Depotbank ist die UBS (Luxembourg) S.A., eine 100%-Tochter der UBS AG. RechnungswesenWo werden die Anteilspreise veröffentlicht?
Wie werden die »BANTLEON Anleihenfonds« verbucht?Die »BANTLEON Anleihenfonds« werden in der Bilanzposition »Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere« verbucht. Die Erträge werden der zugehörigen G+V-Position (»Erträge aus Aktien und anderen festverzinslichen Wertpapieren«) zugeordnet. Alternativ ist die Zuordnung zur Position »Zinserträge« möglich. Der beim Kauf im Anteilspreis enthaltene Zinsanteil kann auch als »gekaufte Stückzinsen« aktiviert werden. Wie bewerten Kreditinstitute die »BANTLEON Anleihenfonds« im Rahmen der Großkreditgrenzen § 13 und
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